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ASV-Quickborn-News
ASV-Quickborn von 1972
Der Angelverein in Quickborn
Die ASV - Sprechstunde Jeden letzten Freitag im Monat von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr findet eine Sprechstunde für alle Mitglieder des ASV Quickborn im DRK - Heim Feldstr. 14 25451 Quickborn statt. Die Sprechstunde fällt im Monat Dezember aus. Der Vorstand
Zelten/Nachtangeln Das Zelten zum Zweck des Nachtangelns wird für alle erwachsenen Mitglieder an allen Gewässern geduldet - für Jugendliche jedoch nur am Halenberg und nach dem Jugendschutzgesetz, mit schriftlicher Einwilligung des Erziehungsberechtigten und vorheriger Anmeldung beim Jugendwart oder einem anderen Vorstandsmitglied.Das vorgedruckte Anmeldeformular für die Jugendlichen kann von der Internetseite heruntergeladen werden. Das unterschriebene Formular ist im Voraus beim Vorstand abzugeben. Hier das Anmeldeformular für die Jugendlichen zum Herunterladen
Einzugsermächtigung Liebe Mitglieder, sofern Ihr noch keine Einzugsermächtigung erteilt habt und gerne eine erteilen wollt, so könnt ihr Euch unter der Rubrik „Vereinsbeitritt“ ein entsprechendes Formular downloaden. Seid ihr umgezogen? Dann teilt uns doch bitte Eure neue Anschrift mit, damit wir Euch immer über das Geschehen im Verein informieren können. Auch dafür haben wir jetzt ein entsprechendes Formular. Dieses findet ihr, wie auch die Einzugsermächtigung unter der Rubrik „Vereinsbeitritt“. Formular herunterladen. Wir wünschen allen Petri Heil Der Vorstand
Beitragszahlung An alle Mitglieder: Neuigkeiten zur Beitragszahlung! Bitte unter "Mitgliedschaft" nachlesen! Mehr Infos...! Der Vorstand
Tauschkarteninformation Eine freudige Bekanntmachung, denn der Vorstand des SAV Elba hat die Tauschkarten für 2023 an den ASV-Quickborn übergeben. Dadurch haben die Mitglieder des ASV-Quickborn die Möglichkeit, die Pinnau und die Gewässer des SAV - Elba zum Teil zu befischen. Die Karten können ab sofort geordert werden. ( Schonzeiten beachten ) Wir haben jetzt auch Tauschkarten vom SAV - Rellau und SAV-Itzehoe Die Ausgabestellen sind bei: Heiko Borchers Tel: 04106/638833 Bastian Müller Tel: 04106/809556 Srbislav Zivkovic Tel: 0151/12762323 Es sind folgende Bedingungen zu beachten: Die Karte wird fü maximal 5 Tage ausgegeben Ein Pfandgeld von 20,-Euro ist zu entrichten. und wird bei Rückgabe der Karte wieder erstattet. Wir wünschen allen Mitgliedern ein erfolgreiches Angeljahr. "Petri Heil" Der Vorstand
Boote auf den Angelgewässern Die Benutzung von Booten jeglicher Art (Futterboote) auf den Angelgewässern des Vereins ist untersagt. Ausgenommen ist hiervon der Einsatz mit Booten zum Arbeitsdienst.
Sperrung aller Gewässer an Arbeitsdienst- Tagen An Tagen mit festgesetztem Arbeitsdienst treffen sich die Mitglieder immer am Halenberg. Von dort aus werden die Einsätze koordiniert. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den jeweiligen Tag von 0:00 Uhr bis zum Arbeitsende alle Vereinsgewässer für das Angeln gesperrt sind.
Erlaubnis für 3 Handangeln Ab sofort dürfen die Gewässer des ASV Quickborn mit 3 Handangeln befischt werden. Die Angelart ist dabei beliebig. Für das Spinnfischen gelten weiterhin die Regelungen in der Gewässerordnung. Nur mit einer Angel.
Fangbegrenzung Stör Jedes aktive Mitglied darf pro Jahr einen gefangenen Stör mit einem Mindestmaß von 85 cm. entnehmen.
Anfüttern Am Halenberg ist das Anfüttern in der Schutzzone - vom dort verlaufenden Weg aus - nicht gestattet.
Kunstköder- Naturköderangeln Vom 01.Februar bis einschließlich 31.Mai eines jeden Jahres ist das Fischen mit Kunstködern jeglicher Art - dazu zählen auch Gummifische + Streamer - nicht gestattet! Sowie toter Köderfisch mit oder ohne System. Ab 01. Juni darf an allen Gewässern mit Blinkern, Spinnern, Gummi-Fisch und anderen Kunstködern, sowie Naturköder geangelt werden.
Bekanntmachung des Vorstandes 1. Das Angeln für Jugendliche bis 24.00 Uhr. Das Angeln für Jugendliche (Halenberg) im Hinblick auf die Aufenthaltsdauer am Gewässer richtet sich nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes wie folgt: Jugendliche unter 14 Jahre - Aufenthalt bis 20:00 Uhr. Jugendliche von 14 - 16 Jahre - Aufenthalt bis 22:00 Uhr. Jugendliche von 16 -18 Jahre - Aufenthalt bis 24:00 Uhr. 2. Vorschriften für das Nachtangeln bis 24.00 Uhr für Jugendliche. Die Jugendlichen Angler, die das Angeln nicht um 24.00 Uhr beenden möchten und bis in den Morgen Ihr "Hobby Angeln" ausüben, müssen folgendes beachten. Das Angelgelände darf nach 24.00 Uhr nicht verlassen werden, ansonsten erlischt die Nachtangel-Erlaubnis. Anmeldung erfolgt nach wie vorbei den Jugendwarten oder einen anderen Vorstandsmitglied. Das vorgeschriebene Anmeldeformular ist bei den Jugendwarten erhältlich oder kann von unserer Internet - Seite heruntergeladen werden. Das von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular ist im Voraus beim Vorstand abzugeben!
Mitteilung des Vorstandes Bittebeachten: Mitglieder- Anträge, die auf der Jahreshauptversammlung zur Abstimmung gebracht werden sollen, müssen vor dem Versand der Einladungen ( Mitte Dezember ) dem Vorstand zur Kenntnis gegeben werden! Es können zwar wie bisher auch noch zusätzliche Anträge kurzfristig eingereicht werden, diese werden aber nicht zwangsläufig zur Abstimmung gebracht, sondern erst einmal auf der Versammlung diskutiert! Der Vorstand
Sie wollen den ,,Angelschein machen “ ? Weiter lesen hier
Bekanntmachung: Matthias Kockott gibt bekannt, wer mind.10 Std. Arbeitsdienst/pro Jahr geleistet haben, werden die Mitglieder zur Sonderveranstaltung eingeladen. Stand: 26.02.18 Euer Gewässerwart Matthias
Bekanntmachung des Vorstandes: Aus gegebenen Anlass möchten wir Euch darüber informieren, dass es ab sofort verboten ist, an den Gewässern des ASV Quickborn offene Feuer zu machen. Bei zuwiederhandlung muss mit Konsequenzen gerechnet werden. Das Grillen mit Holzkohlegrill oder Einweggrill wird weiterhin geduldet. Euer Vorstand Stand: 01.05.2018
Neue News
Zur Information !!!
Liebe Mitglieder des ASV - Quickborn. Da es in der letzten Angelsaison zu Ungereimtheiten in einigen Fangkarten kam, möchten wir Euch nochmals informieren. 1. Es wird vor Angelbeginn eingetragen an welchem See Ihr angelt. 2. Es wird nur der Fisch eingetragen, den Ihr auch mitnehmt. Um Missverständnisse zu vermeiden bitten wir diese einfachen Regeln auch einzuhalten. Gruß der Vorstand
Stand: 04.05.2018
Neue News
Liebe Mitglieder, aus gegebenen Anlass möchten wir Euch nochmals darauf hinweisen, dass das Parken auf der Stellfläche vor dem Container am Halenberg See verboten ist. Dieser Platz darf nur für das be-und entladen genutzt werden. Euer Vorstand Stand: 26.07.2018
Neue News
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Wichtige - Meldung
Wichtige Meldung…..
Liebe Mitglieder des ASV - Quickborn, durch einige Vorkommnisse am Halenberg See möchten wir Euch nochmals darauf hinweisen, dass an allen unseren Gewässern Feuer jeglicher Art verboten sind. Ausnahmen sind Grillen und Gaskocher. Bei nicht Beachtung dieser Regel droht eine Strafe oder der Ausschluss aus dem Verein. Euer Vorstand
WICHTIGE MELDUNG! Aus gegebenem Anlass bitten wir um Eure Mithilfe. Es kommt in letzter zeit gehäuft vor, dass ehemalige Mitglieder die Ihren Schlüssel nicht abgegeben haben an unseren Gewässern Angeln. Bitte informiert den Vorstand (am besten telefonisch), sobald Ihr da etwas mitbekommen solltet. Am Telefon lassen sich dann auch schnell weitere Schritte besprechen. Angeln ohne Erlaubnis (ohne Vereinsmitgliedschaft oder Erlaubnisscheinen) ist verboten und wird zur Anzeige gebracht. Vielen Dank. EUER VORSTAND Stand: 23.08.2022
Bekanntmachung……
An alle Mitglieder des ASV- Quickborn. Wir der Vorstand haben für das kommende Jahr beschlossen zum Wohle der Fische die Abhakmatte einzuführen. Wir würden uns freuen, wenn Ihr jetzt schon damit anfangenwürdet. Wir geben schon mal die Info raus, damit Ihr alle genug Zeit habt Euch eine zu besorgen. Wie gesagt alles zum Wohle der Fische. Gruß Euer Vorstand Stand: 29.05.2023