© 2018 ASV-Quickborn
Design by Thorsten Schmidt
Impressum
Der Angelverein in Quickborn
Die ASV - Sprechstunde
Jeden letzten Freitag im Monat von 19:00 Uhr - 20:00 Uhr findet eine
Sprechstunde für alle Mitglieder des ASV Quickborn im
Hotel Kramers Gasthof Dorfstrasse. 24 25479 Ellerau statt.
Die Sprechstunde fällt im Monat Dezember aus.
Der Vorstand
Zelten/Nachtangeln
Das Zelten zum Zweck des Nachtangelns wird für alle erwachsenen
Mitglieder an allen Gewässern geduldet - für Jugendliche jedoch nur
am Halenberg und Ohlmöhlenweg nach dem Jugendschutzgesetz,
mit schriftlicher Einwilligung des Erziehungsberechtigten und vorheriger
Anmeldung beim Jugendwart oder einem anderen Vorstandsmitglied.
Das vorgedruckte Anmeldeformular für die Jugendlichen kann von
der Internetseite heruntergeladen werden.
Das unterschriebene Formular ist im
Voraus bei Heiko Borchers oder bei Bastian Müller abzugeben !
Hier das Anmeldeformular für die Jugendlichen zum Herunterladen
Einzugsermächtigung
Liebe Mitglieder, sofern Ihr noch keine Einzugsermächtigung erteilt habt und
gerne eine erteilen wollt, so könnt ihr Euch unter der Rubrik „Vereinsbeitritt“
ein entsprechendes Formular downloaden. Seid ihr umgezogen? Dann teilt
uns doch bitte Eure neue Anschrift mit, damit wir Euch immer über das
Geschehen im Verein informieren können. Auch dafür haben wir jetzt ein
entsprechendes Formular. Dieses findet ihr, wie auch die Einzugsermächtigung
unter der Rubrik „Vereinsbeitritt“.
Formular herunterladen.
Wir wünschen allen Petri Heil Der Vorstand
Beitragszahlung
An alle Mitglieder: Neuigkeiten zur Beitragszahlung! Bitte unter
"Mitgliedschaft" nachlesen! Mehr Infos...!
Der Vorstand
Tauschkarteninformation
Eine freudige Bekanntmachung, denn der Vorstand des SAV Elba
hat die Tauschkarten für 2018 an den ASV-Quickborn übergeben.
Dadurch haben die Mitglieder des ASV-Quickborn die Möglichkeit,
die Pinnau und die Gewässer des A´SAV Elba zum Teil zu befischen.
Die Karten können ab sofort geordert werden. ( Schonzeiten beachten )
Wir haben jetzt auch Tauschkarten vom SAV - Uetersen
Die Ausgabestellen sind bei:
Torsten Riediger Tel: 04106/3827
Bastian Müller Tel: 04106/809556
Matthias Kockott Tel: 0151/17642528
Jonas Kempke Tel: 01575/2709830
Es sind folgende Bedingungen zu beachten:
Die Karte wird fü maximal 5 Tage ausgegeben
Ein Pfandgeld von 20,-Euro ist zu entrichten.
und wird bei Rückgabe der Karte wieder erstattet.
Wir wünschen allen Mitgliedern ein erfolgreiches Angeljahr 2018.
"Petri Heil" Der Vorstand
Boote auf den Angelgewässern
Die Benutzung von Booten jeglicher Art (Futterboote) auf den
Angelgewässern des Vereins ist untersagt. Ausgenommen ist
hiervon der Einsatz mit Booten zum Arbeitsdienst.
Sperrung aller Gewässer an Arbeitsdienst- Tagen
An Tagen mit festgesetztem Arbeitsdienst treffen sich die Mitglieder
immer am Halenberg. Von dort aus werden die Einsätze koordiniert.
Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den
jeweiligen Tag von 0:00 Uhr bis zum Arbeitsende alle Vereinsgewässer
für das Angeln gesperrt sind.
Erlaubnis für 3 Handangeln
Ab sofort dürfen die Gewässer des ASV Quickborn mit
3 Handangeln befischt werden.
Die Angelart ist dabei beliebig.
Für das Spinnfischen gelten weiterhin die Regelungen
in der Gewässerordnung. Nur mit einer Angel.
Fangbegrenzung Stör
Jedes aktive Mitglied darf pro Jahr einen gefangenen Stör mit einem
Mindestmaß von 80 cm. entnehmen.
Anfüttern
Am Halenberg ist das Anfüttern in der Schutzzone - vom dort verlaufenden
Weg aus - nicht gestattet.
Kunstköder- Naturköderangeln
Vom 01.Februar bis einschließlich 30.April eines jeden Jahres ist das
Fischen mit Kunstködern jeglicher Art - dazu zählen auch
Gummifische + Streamer - nicht gestattet! Sowie toter Köderfisch mit oder
ohne System. Ab 01. Mai darf an allen
Gewässern mit Blinkern, Spinnern, Gummi-Fisch und anderen Kunstködern,
sowie Naturköder geangelt werden.
Bekanntmachung des Vorstandes
1. Das Angeln für Jugendliche bis 24.00 Uhr.
Das Nachtangel für Jugendliche (Halenberg und/oder Ohlmöhlenweg) im
Hinblick auf die Aufenthaltsdauer am Gewässer richtet sich nach den Vorgaben
des Jugendschutzgesetzes wie folgt:
Jugendliche unter 14 Jahre - Aufenthalt bis 20:00 Uhr.
Jugendliche von 14 - 16 Jahre - Aufenthalt bis 22:00 Uhr.
Jugendliche von 16 -18 Jahre - Aufenthalt bis 24:00 Uhr.
Die Anmeldung erfolgt nach wie vor bei den Jugendwarten oder einem anderen
Vorstandsmitglied. Das vorgeschriebene Anmeldeformular ist bei den
Jugendwarten erhältlich oder kann von unserer Internet - Seite heruntergeladen
werden. Das von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular ist im
Voraus beim Vorstand abzugeben!
2. Vorschriften für das Nachtangeln bis 24.00 Uhr für Jugendliche.
Die Jugendlichen Angler, die das Angeln nicht um 24.00 Uhr beenden
möchten und bis in den Morgen Ihr "Hobby Angeln" ausüben, müssen
folgendes beachten. Das Angelgelände darf nach 24.00 Uhr nicht
verlassen werden, ansonsten erlischt die Nachtangel-Erlaubnis.
Mitteilung des Vorstandes
Bittebeachten: Mitglieder- Anträge, die auf der Jahreshauptversammlung
zur Abstimmung gebracht werden sollen, müssen vor dem Versand der
Einladungen ( Mitte Dezember ) dem Vorstand zur Kenntnis gegeben werden!
Es können zwar wie bisher auch noch zusätzliche Anträge kurzfristig
eingereicht werden, diese werden aber nicht zwangsläufig zur Abstimmung
gebracht, sondern erst einmal auf der Versammlung diskutiert!
Der Vorstand
Achtung Zanderschutz in der Elbe
In der Zanderschonzeit vom 1. Januar bis 15. Mai wird die Verwendung
von Stellnetzen untersagt. Das Verbot gilt für Berufs - und
Nebenberufsfischer.Während der Zanderschonzeit ist Angelfischern die
Verwendung von toten Köderfischen sowie von Kunstködern jeglicher Art
untersagt. Eine Ausnahme besteht nur für den unmittelbaren
Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms.In anderen Bereichen der Elbe,
wie in Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalbvon Buhnenfeldern darf
während der Zanderschonzeit nicht mehr mit Kunstködern gefischt werden.
Das Auswerfen von Kunstködern von Angelstellen am Elbe-Hauptstrom
in nicht strömende Bereiche ist von diesem Verbot eingeschlossen.
Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden.
Der Angelsport-Verband Hamburg e.V.
Hallo Angelfreunde!!!
Auf der Beschlussfähigen Jahreshauptversammlung am 17. Februar 2017
des ASV-Quickborn - wurde mit 80%tiger Mehrheit der anwesenden
Mitgliederabgestimmt, dass der Einsatz von Futterbooten für die Angelei
in den Gewässern des ASV-Quickborn, mit sofortiger Wirkung ganzjährig
nicht gestattet ist.
Der ASV-Quickborn wünscht allen Mitgliedern und Besuchern ein frohes
Neues Jahr.
Wie Ihr ja alle mitbekommen habt, hat unser langjähriger
Webmaster Rüdiger Lüth sein Amt abgegeben.
Auf diesem Wege wollen wir Rüdiger nochmals ein großes Dankeschön
ausprechen für die tolle Arbeit, die er in den vielen Jahren für den Verein geleistet hat!
jetzt muß es natürlich weiter gehen und wir haben uns entschlossen,
hiermit ein neues Web-Design zu starten. Wir hoffen, daß Euch diese Seite gefällt.
Wir haben versucht für Euch die Seite ein wenig übersichtlicher zu gestalten.
Die Seite befindet sich noch im Aufbau. Es wird mit Sicherheit
immer mal was Neues geben, also schaut immer wieder mal vorbei.
So und nun wünscht der Vorstand des ASV - Quickborn ein erfolgreiches Fischwaid 2018.
Petri Heil!
Thorsten Schmidt
Im Auftrag des Vorstandes
Sie wollen den ,,Angelschein machen “ ? Weiter lesen hier
!!!!! Änderung !!!!!
Das Forellenangeln am Breedenmoor am 06.05.2018 kann
dort leider nicht mehr stattfinden, da diese Anlage zum ende
Feb. 2018 geschloßen wird.
Als ersatz wird es ein Gemeinschafts Forellenangeln am
Sporthotelsee geben.
Treffen am See 6.00 Uhr
Max. Teilnehmerzahl 20 Pers. mit verbindlicher Anmeldung.
Startgeld 10,- € Es darf mit 2 Ruten geangelt werden.
Angelart ist beliebig.
Für weitere Fragen, oder Anmeldung bitte beim Sportwart
Bastian Müller melden !
Anmeldung bitte bis spätestens 7 Tage vorher !
Petri Heil und Freundlichen Gruß
Euer Sportwart
Bastian Müller
Stand.18.02.2018
Frühjahrsbesatz 2018
Matthias Kockott gibt bekannt, das wir noch ein Frühjahrsbesatz machen
werden.
Es wird folgender Besatz kommen:
100kg Schleie an alle Seen ( außer Halenberg )
250kg Karpfen an alle Seen
150kg Zander an alle Seen
Stand: 26.02.18 Der Vorstand
Bekanntmachung:
Matthias Kockott gibt bekannt, wer mind.10 Std. Arbeitsdienst/pro
Jahr geleistet haben, werden die Mitglieder zur Sonderveranstaltung
eingeladen.
Stand: 26.02.18
Euer Gewässerwart Matthias