Der Angelverein in Quickborn
Die ASV - Sprechstunde
Jeden letzten Freitag im Monat von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr findet eine
Sprechstunde für alle Mitglieder des ASV Quickborn im
DRK - Heim Feldstr. 14 25451 Quickborn statt.
Die Sprechstunde fällt im Monat Dezember aus.
Der Vorstand
Zelten/Nachtangeln
Das Zelten zum Zweck des Nachtangelns wird für alle erwachsenen
Mitglieder an allen Gewässern geduldet - für Jugendliche jedoch nur
am Halenberg und nach dem Jugendschutzgesetz, mit schriftlicher
Einwilligung des Erziehungsberechtigten und vorheriger Anmeldung beim
Jugendwart oder einem anderen Vorstandsmitglied.Das vorgedruckte
Anmeldeformular für die Jugendlichen kann von der Internetseite
heruntergeladen werden.
Das unterschriebene Formular ist im
Voraus beim Vorstand abzugeben.
Hier das Anmeldeformular für die Jugendlichen zum Herunterladen
Einzugsermächtigung
Liebe Mitglieder, sofern Ihr noch keine Einzugsermächtigung erteilt habt und
gerne eine erteilen wollt, so könnt ihr Euch unter der Rubrik „Vereinsbeitritt“
ein entsprechendes Formular downloaden. Seid ihr umgezogen? Dann teilt
uns doch bitte Eure neue Anschrift mit, damit wir Euch immer über das
Geschehen im Verein informieren können. Auch dafür haben wir jetzt ein
entsprechendes Formular. Dieses findet ihr, wie auch die Einzugsermächtigung
unter der Rubrik „Vereinsbeitritt“.
Formular herunterladen.
Wir wünschen allen Petri Heil Der Vorstand
Beitragszahlung
An alle Mitglieder: Neuigkeiten zur Beitragszahlung! Bitte unter
"Mitgliedschaft" nachlesen! Mehr Infos...!
Der Vorstand
Tauschkarteninformation
Eine freudige Bekanntmachung, denn der Vorstand des SAV Elba
hat die Tauschkarten für 2025 an den ASV-Quickborn übergeben.
Dadurch haben die Mitglieder des ASV-Quickborn die Möglichkeit,
die Pinnau und die Gewässer des SAV - Elba zum Teil zu befischen.
Die Karten können ab sofort geordert werden. ( Schonzeiten beachten )
Wir haben jetzt auch Tauschkarten vom SAV - Rellau und SAV-Itzehoe
Die Ausgabestellen sind bei:
Heiko Borchers Tel: 04106/638833
Srbislav Zivkovic Tel: 0151/12762323
Es sind folgende Bedingungen zu beachten:
Die Karte wird fü maximal 5 Tage ausgegeben
Ein Pfandgeld von 20,-Euro ist zu entrichten.
und wird bei Rückgabe der Karte wieder erstattet.
Wir wünschen allen Mitgliedern ein erfolgreiches Angeljahr.
"Petri Heil" Der Vorstand
Boote auf den Angelgewässern
Die Benutzung von Booten jeglicher Art (Futterboote) auf den
Angelgewässern des Vereins ist untersagt. Ausgenommen ist
hiervon der Einsatz mit Booten zum Arbeitsdienst.
Sperrung aller Gewässer an Arbeitsdienst- Tagen
An Tagen mit festgesetztem Arbeitsdienst treffen sich die Mitglieder
immer am Halenberg. Von dort aus werden die Einsätze koordiniert.
Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den
jeweiligen Tag von 0:00 Uhr bis zum Arbeitsende alle Vereinsgewässer
für das Angeln gesperrt sind.
Erlaubnis für 3 Handangeln
Ab sofort dürfen die Gewässer des ASV Quickborn mit
3 Handangeln befischt werden.
Die Angelart ist dabei beliebig.
Für das Spinnfischen gelten weiterhin die Regelungen
in der Gewässerordnung. Nur mit einer Angel.
Fangbegrenzung Stör
Jedes aktive Mitglied darf pro Jahr einen gefangenen Stör mit einem
Mindestmaß von 85 cm. entnehmen.
Anfüttern
Am Halenberg ist das Anfüttern in der Schutzzone - vom dort verlaufenden
Weg aus - nicht gestattet.
Kunstköder- Naturköderangeln
Vom 01.Februar bis einschließlich 31.Mai eines jeden Jahres ist das
Fischen mit Kunstködern jeglicher Art - dazu zählen auch
Gummifische + Streamer - nicht gestattet! Sowie toter Köderfisch mit oder
ohne System. Ab 01. Juni darf an allen
Gewässern mit Blinkern, Spinnern, Gummi-Fisch und anderen Kunstködern,
sowie Naturköder geangelt werden.
Bekanntmachung des Vorstandes
1. Das Angeln für Jugendliche bis 24.00 Uhr.
Das Angeln für Jugendliche (Halenberg) im Hinblick auf die
Aufenthaltsdauer am Gewässer richtet sich nach den Vorgaben des
Jugendschutzgesetzes wie folgt:
Jugendliche unter 14 Jahre - Aufenthalt bis 20:00 Uhr.
Jugendliche von 14 - 16 Jahre - Aufenthalt bis 22:00 Uhr.
Jugendliche von 16 -18 Jahre - Aufenthalt bis 24:00 Uhr.
2. Vorschriften für das Nachtangeln bis 24.00 Uhr für Jugendliche.
Die Jugendlichen Angler, die das Angeln nicht um 24.00 Uhr beenden
möchten und bis in den Morgen Ihr "Hobby Angeln" ausüben, müssen
folgendes beachten. Das Angelgelände darf nach 24.00 Uhr nicht
verlassen werden, ansonsten erlischt die Nachtangel-Erlaubnis.
Anmeldung erfolgt nach wie vorbei den Jugendwarten oder einen anderen
Vorstandsmitglied. Das vorgeschriebene Anmeldeformular ist bei den
Jugendwarten erhältlich oder kann von unserer Internet - Seite
heruntergeladen werden. Das von einem Erziehungsberechtigten
unterschriebene Formular ist im Voraus beim Vorstand abzugeben!
Mitteilung des Vorstandes
Bittebeachten: Mitglieder- Anträge, die auf der Jahreshauptversammlung
zur Abstimmung gebracht werden sollen, müssen vor dem Versand der
Einladungen ( Mitte Dezember ) dem Vorstand zur Kenntnis gegeben werden!
Es können zwar wie bisher auch noch zusätzliche Anträge kurzfristig
eingereicht werden, diese werden aber nicht zwangsläufig zur Abstimmung
gebracht, sondern erst einmal auf der Versammlung diskutiert!
Der Vorstand
Sie wollen den ,,Angelschein machen “ ? Weiter lesen hier
Bekanntmachung:
Matthias Kockott gibt bekannt, wer mind.10 Std. Arbeitsdienst/pro
Jahr geleistet haben, werden die Mitglieder zur Sonderveranstaltung
eingeladen.
Stand: 26.02.18
Euer Gewässerwart Matthias
Bekanntmachung des Vorstandes:
Aus gegebenen Anlass möchten wir Euch darüber informieren,
dass es ab sofort verboten ist, an den Gewässern des ASV Quickborn
offene Feuer zu machen. Bei zuwiederhandlung muss mit Konsequenzen
gerechnet werden. Das Grillen mit Holzkohlegrill oder Einweggrill wird
weiterhin geduldet.
Euer Vorstand
Stand: 01.05.2018
Zur Information !!!
Liebe Mitglieder des ASV - Quickborn.
Da es in der letzten Angelsaison zu Ungereimtheiten in einigen Fangkarten kam,
möchten wir Euch nochmals informieren.
1. Es wird vor Angelbeginn eingetragen an welchem See Ihr angelt.
2. Es wird nur der Fisch eingetragen, den Ihr auch mitnehmt.
Um Missverständnisse zu vermeiden bitten wir diese einfachen Regeln
auch einzuhalten.
Gruß der Vorstand
Stand: 04.05.2018
Liebe Mitglieder,
aus gegebenen Anlass möchten wir
Euch nochmals darauf hinweisen,
dass das Parken auf der Stellfläche
vor dem Container am Halenberg
See verboten ist. Dieser Platz darf
nur für das be-und entladen genutzt
werden.
Euer Vorstand
Stand: 26.07.2018
Wichtige - Meldung
Wichtige Meldung…..
Liebe Mitglieder des ASV - Quickborn,
durch einige Vorkommnisse am Halenberg See möchten wir Euch
nochmals darauf hinweisen, dass an allen unseren Gewässern Feuer
jeglicher Art verboten sind. Ausnahmen sind Grillen und Gaskocher.
Bei nicht Beachtung dieser Regel droht eine Strafe oder der
Ausschluss aus dem Verein.
Euer Vorstand
WICHTIGE MELDUNG!
Aus gegebenem Anlass bitten wir um Eure Mithilfe.
Es kommt in letzter zeit gehäuft vor, dass ehemalige Mitglieder die Ihren Schlüssel nicht
abgegeben haben an unseren Gewässern Angeln. Bitte informiert den Vorstand (am besten
telefonisch), sobald Ihr da etwas mitbekommen solltet. Am Telefon lassen sich dann auch schnell
weitere Schritte besprechen. Angeln ohne Erlaubnis (ohne Vereinsmitgliedschaft oder
Erlaubnisscheinen) ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
Vielen Dank.
EUER VORSTAND
Stand: 23.08.2022
Bekanntmachung……
An alle Mitglieder des ASV- Quickborn.
Wir der Vorstand haben für das kommende Jahr beschlossen zum
Wohle der Fische die Abhakmatte einzuführen. Wir würden uns
freuen, wenn Ihr jetzt schon damit anfangenwürdet.
Wir geben schon mal die Info raus, damit Ihr alle genug Zeit habt
Euch eine zu besorgen. Wie gesagt alles zum Wohle der Fische.
Gruß Euer Vorstand
Stand: 29.05.2023
Stephanie Lemmermann
Tel: 0155/61051039