Der Angelverein in Quickborn
Einen “ Angelschein “ ,von dem der Volksmund gern spricht, gibt es garnicht.
Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie:
Kleiner Leitfaden für künftige Angler
1. Fischereiprüfung
2. Fischereischein
3. Fischereierlaubnisschein
Die Faustregel dabei ist :
1. Ohne Fischereiprüfung keinen Fischereischein
2. Ohne Fischereischein keinen Fischereierlaubnisschein
3. Ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln
Das Ganze ist aber in der Praxis nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint, jedoch
müssen Sie folgendes berücksichtigen:
In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache.
Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfi-
schereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder „Bundesangelschein“!
Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern grundsätzlich wenigs-
tens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen brauchen Sie ein Fischer-
prüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer, in
denen Sie angeln wollen.
In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht!
Den
Fischereischein
erhalten
Sie,
wenn
Sie
eine
Fischerprüfung
,
die
in
allen
Fi-
schereigesetzen
der
Bundesländer
vorgeschrieben
ist,
erfolgreich
absolviert
haben.
Fischerprüfung
und
Fischereischein
sind
also
eine
staatliche
Angelegenheit.
Den
Fischereischein
erhalten
Sie
deshalb
auch
nur
bei
einer
Behörde.
In
der
Regel
ist
diese
das
Ordnungsamt
Ihres
(ersten)
Wohnsitzes.
Für
den
Fischereischein
wird
eine
Verwaltungsgebühr
und
in
der
Regel
auch
eine
Fischereiabgabe
erhoben.
Die
jeweiligen Beträge sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungs-
zeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein bean-
tragen. Zur Prüfung wiederum kommen sie nur über den erfolgreichem Abschluss
eines Vorbereitungslehrganges (Ausnahme: Niedersachsen). Fischerprüfungslehr-
gänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich oft statt. Das
kann ein einziger landesweiter Prüfungstermin im Jahr sein, wie beispielsweise in
Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf statt, wie zum Beispiel in
Hessen.
Die
Regelungen
für
die
Fischerprüfung
und
zum
Erwerb
des
Fischereischeins
sind
demnach
in
den
Bundesländern
unterschiedlich.
Wir
können
hier
nicht
auf
alle
Be-
sonderheiten
eingehen
und
bitten
darum,
bei
den
zuständigen
Vereinen
oder
Ver-
bänden die näheren Informationen einzuholen.
Wenn
Sie
dann
Ihr
Fischerprüfungszeugnis
und
anschließend
auch
Ihren
Fischerei-
schein in den Händen halten, dann müssen Sie einen
Fischereierlaubnisschein
vom
Pächter
oder
Eigentümer
des
Gewässers
erwerben,
in
dem
Sie
Angeln
möch-
ten. Auch dieser Erlaubnisschein kostet etwas.
Der
Gewässerpächter
ist
in
der
Regel
ein
Angelverein.
Deshalb
empfiehlt
es
sich
im
allgemeinen,
dem
Verein
als
Mitglied
beizutreten.
Damit
erhalten
Sie
automatisch
Ihren
Erlaubnisschein
zum
Angeln.
Außerdem
verfügen
die
meisten
Angelvereine
über
zahlreiche
Gewässer,
in
denen
Sie
damit
angeln
können.
Nicht
zu reden von den übrigen Vorteilen einer Vereinsmitgliedschaft!
Am
einfachsten
ist
es,
wenn
Sie
sich
beim
nächstgelegenen
Angelverein
er-
kundigen.
Wir
haben
in
ganz
Deutschland
rund
7.000
Mitgliedsvereine.
Sicher
gibt
es
ei-
nen davon ganz in Ihrer Nähe. Fragen Sie ihn, es lohnt sich!
Und
falls
Sie
noch
keinen
davon
kennen,
klicken
Sie
einfach
auf
unserer
Startseite
„
Kontaktadressen
“
an.
Dort
finden
Sie
die
Adressen,
Telefon-
und
Fax-Nummern
sowie
die
E-Mail-Adressen
von
allen
unseren
25
VDSF-Landesverbänden
in
ganz
Deutschland.
Eine
einfache
Anfrage
nach
dem
„Angelschein“
genügt,
und
die
Geschäftsstellen
der
Landesverbände
informieren
Sie
über
den
Angelverein
in
Ihrer
Nähe,
mit
dem
Sie
dann Kontakt aufnehmen können.
Dort
wird
Ihnen
sicher
weitergeholfen.
Aber
Ihre
Fische,
die
müssen
Sie
dann
schon
selber fangen!
Alles klar? Na, dann los!
Ihr VDSF