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ASV-Quickborn von 1972
Der Angelverein in Quickborn
Einen “ Angelschein “ ,von dem der Volksmund gern spricht, gibt es garnicht. Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie:

Kleiner Leitfaden für künftige Angler

1. Fischereiprüfung 2. Fischereischein 3. Fischereierlaubnisschein
Die Faustregel dabei ist : 1. Ohne Fischereiprüfung keinen Fischereischein 2. Ohne Fischereischein keinen Fischereierlaubnisschein 3. Ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln
Das Ganze ist aber in der Praxis nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint, jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen: In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfi- schereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder „Bundesangelschein“! Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern grundsätzlich wenigs- tens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen brauchen Sie ein Fischer- prüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer, in denen Sie angeln wollen. In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht!
Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung , die in allen Fi- schereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben. Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist diese das Ordnungsamt Ihres (ersten) Wohnsitzes. Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr und in der Regel auch eine Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen Beträge sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungs- zeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein bean- tragen. Zur Prüfung wiederum kommen sie nur über den erfolgreichem Abschluss eines Vorbereitungslehrganges (Ausnahme: Niedersachsen). Fischerprüfungslehr- gänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich oft statt. Das kann ein einziger landesweiter Prüfungstermin im Jahr sein, wie beispielsweise in Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf statt, wie zum Beispiel in Hessen.
Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins sind demnach in den Bundesländern unterschiedlich. Wir können hier nicht auf alle Be- sonderheiten eingehen und bitten darum, bei den zuständigen Vereinen oder Ver- bänden die näheren Informationen einzuholen. Wenn Sie dann Ihr Fischerprüfungszeugnis und anschließend auch Ihren Fischerei- schein in den Händen halten, dann müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers erwerben, in dem Sie Angeln möch- ten. Auch dieser Erlaubnisschein kostet etwas. Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein. Deshalb empfiehlt es sich im allgemeinen, dem Verein als Mitglied beizutreten. Damit erhalten Sie automatisch Ihren Erlaubnisschein zum Angeln. Außerdem verfügen die meisten Angelvereine über zahlreiche Gewässer, in denen Sie damit angeln können. Nicht zu reden von den übrigen Vorteilen einer Vereinsmitgliedschaft! Am einfachsten ist es, wenn Sie sich beim nächstgelegenen Angelverein er- kundigen. Wir haben in ganz Deutschland rund 7.000 Mitgliedsvereine. Sicher gibt es ei- nen davon ganz in Ihrer Nähe. Fragen Sie ihn, es lohnt sich!
Und falls Sie noch keinen davon kennen, klicken Sie einfach auf unserer Startseite Kontaktadressen an. Dort finden Sie die Adressen, Telefon- und Fax-Nummern sowie die E-Mail-Adressen von allen unseren 25 VDSF-Landesverbänden in ganz Deutschland. Eine einfache Anfrage nach dem „Angelschein“ genügt, und die Geschäftsstellen der Landesverbände informieren Sie über den Angelverein in Ihrer Nähe, mit dem Sie dann Kontakt aufnehmen können. Dort wird Ihnen sicher weitergeholfen. Aber Ihre Fische, die müssen Sie dann schon selber fangen! Alles klar? Na, dann los! Ihr VDSF